Die Arbeitshilfe für das Schreiben gemäß § 270 Abs 1a UGB wurde in der „Mustervorlage für ein Handbuch zur Qualitätssicherung in Prüfungsbetrieben“ überarbeitet.
Nach der jüngsten Überarbeitung des Fachgutachtens KFS/PG 1 im November 2018 war die Anpassung der im Qualitätssicherungshandbuch des iwp enthaltenen Arbeitshilfe für das Schreiben gemäß § 270 Abs 1a UGB erforderlich.
Die Anpassung betraf die Klarstellung, dass auch für freiwillige Abschlussprüfungen, die vereinbarungsgemäß nach Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (d.h. unter sinngemäßer Anwendung aller gesetzlichen Vorschriften für eine Abschlussprüfung sowie unter Anwendung
aller einschlägigen Fachgutachten) durchgeführt werden, ua § 270 Abs 1a UGB zu beachten ist
Aktualisiertes Handbuch zur Qualitätssicherung Stand 15. Jänner 2019