Anmeldeformulare
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder des iwp (mit und ohne Stimmrecht) können Wirtschaftsprüfer:innen (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) werden.
(§ 4 Abs 2 und 3 der Statuten).
Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Assoziierte Mitglieder
Assoziierte Mitglieder können unter bestimmten Bedingungen aufgenommen werden (§ 4 Abs 4 der Statuten).
Berufsanwärter:innen, das sind Personen, die als solche von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen als Berufsanwärter:innen zugelassen worden sind, können eine Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied (§ 4 Abs 4 c) beantragen.