Gefragt wurde nach der Bewertung von Aspekten der Abschlussprüferverordnung, der Abschlussprüferrichtlinie und der Rechnungslegungsrichtlinie. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Unternehmen, die auf geregelten Märkten in der EU notiert sind (börsennotierte Unternehmen).
Die Konsultation erstreckt sich die über folgenden fünf Teile:
1. Fragen zu den allgemeinen Auswirkungen des EU-Vorschriftenrahmens auf die drei Säulen (Corporate Governance, Abschlussprüfung und Beaufsichtigung) einer qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Unternehmensberichterstattung.
2. Fragen zur Corporate Governance, soweit diese für die Unternehmensberichterstattung relevant ist. Die Kommission möchte insbesondere Rückmeldungen im Hinblick auf die Funktionsweise der Leitungsorgane und der Prüfungsausschüsse sowie den Möglichkeiten der Verbesserung von deren Funktionsweise einholen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Vorstände börsennotierter Unternehmen unzureichende Zuständigkeiten haben, insbesondere in Bezug auf die Kontrollsysteme und die Vorbeugung von Betrugsrisiken und die Unternehmensfortführung. Zudem seien Prüfungsausschüsse manchmal nicht vorhanden oder haben eine eher schwache Position (einschließlich mangelnder Transparenz ihrer Tätigkeiten und die Unklarheit über ihre Aufsicht).
3. Fragen zur Abschlussprüfung, insb. zur Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des EU-Prüfungsrahmens, wobei der Schwerpunkt auf den Änderungen liegt, die durch die Reform der Abschlussprüfung in 2014 bewirkt wurden. Darüber hinaus wird nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Funktionsweise der Abschlussprüfung gefragt.
Hintergrund sind identifizierte Probleme mit der Prüfungsqualität (auf der Grundlage von Inspektionsergebnissen), unterschiedliche Ansätze der Mitgliedstaaten (aufgrund vielfältiger Mitgliedstaatenoptionen), anhaltend hohe Konzentration auf dem Markt für PIE-Prüfungen und Hindernisse für grenzüberschreitende Prüfungen für PIEs.
4. Fragen zur Beaufsichtigung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Hintergrund sind die seitens der Kommission wahrgenommenen erheblichen Abweichungen bei den Tätigkeiten und der personellen Ausstattung der Aufsichtsbehörden. Der CEAOB sei zudem nicht befugt, verbindliche Beschlüsse zu fassen.
5. Fragen zur Beaufsichtigung der Unternehmensberichterstattung und Möglichkeiten zu deren Verbesserung.
Ausgehend von Durchsetzungsmaßnahmen der zuständigen nationalen Behörden berichtete die ESMA ein erhebliches Maß an wesentlichen fehlerhaften Angaben in der Unternehmensberichterstattung. Entsprechend befasst sich die Konsultation bspw. mit der Stärkung der Rolle der ESMA bei der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung.
Adresse
Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen
Schwarzenbergplatz 4
Haus der Industrie
1030 Wien
Kontakt
+43 (0) 660 2623 000
office(at)iwp.or.at
BÜROZEITEN
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
9.00 bis 14.00 Uhr