Pre-Approval Verfahren
Am 17. Juni 2016 traten die gesetzlichen Regelungen zur EU-Reform des Abschlussprüfermarktes in Kraft. Durch die Verordnung EU/537/2014 (EU-VO) sowie das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) 2016 sollen die Möglichkeiten zur Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) wesentlich gestärkt werden.
In Österreich ergibt sich nunmehr die neue Anforderung, dass der Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse Nichtprüfungsleistungen nur erbringen darf, wenn der Prüfungsausschuss des Unternehmens von öffentlichem Interesse diese vorab gebilligt hat (Artikel 5 Abs 4 EU-VO).
Das IWP hat für dieses sogenannte „Pre-approval Verfahren“ eine Arbeitshilfe erstellt, welche die wesentlichen Anforderungen und Punkte darstellt und als Unterstützung für das Management bzw die Mitglieder des Prüfungsausschusses des geprüften Unternehmens gedacht ist.
In der Beilage zur Arbeitshilfe ist eine beispielhafte Vorlage für den Beschluss des Prüfungsausschusses zur Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen dargestellt.