Fachgutachten | Richtlinien | Stellungnahmen

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Berufsberechtigte haben bei der Durchführung von Aufträgen alle relevanten fachlichen Regelungen zu beachten (vgl.  § 2 Abs 1 WT-AARL 2017-KSW hinsichtlich der Fachgutachten, Richtlinien und Stellungnahmen von KSW und IWP).

Die Auftragsarten unterscheiden sich nach Zusicherungsleistungen, vereinbarte Untersuchungshandlungen, Erstellungsleistungen (zB Jahresabschlüsse), sonstige Tätigkeiten (zB Gutachten).