Fachgutachten: KFS/BA 16
des Fachsenats für Banken der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen zur Prüfung der Beachtung von für Zahlungsinstitute und E-Geld-
Institute wesentlichen Rechtsvorschriften gemäß § 25 Abs. 3 ZaDiG 2018 bzw. § 14 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Banken am 11. März 2024 als Fachgutachten KFS/BA 16)
Mit dem neuen Fachgutachten wird ein Lückenschluss in den Fachgutachten im Bereich der aufsichtlichen Prüfung von regulierten Unternehmen im Bankenumfeld geschaffen, da – ausgehend von den Vorgaben des KFS/BA 9 – nunmehr ein eigenes Fachgutachten für die regulatorische Prüfung von
Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten verfasst wurde.
Wie bei Kreditinstituten ist auch bei diesen Unternehmen eine Anlage zum Prüfungsbericht („AzP“) zu erstellen, in der zu den einzelnen Prüfmodulen von dem Prüfer/von der Prüferin dargelegt wird, welche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden und was das Ergebnis dieser Prüfung ist. Die diesbezügliche
positive/negative Zusicherung bezieht sich auf das von der Gesellschaft zur betreffenden Bestimmung eingerichtete Interne Kontrollsystem („IKS“). Das Fachgutachten stellt dar, wie die rechtlichen und prüferischen Grundlagen sind, wie diese Zusicherungen zu formulieren sind und wie über wesentliche
Wahrnehmungen berichtet wird.
Weiters werden den Berufsangehörigen in den beiden – gesondert für Zahlungsinstitut und E-Geld-Institut – Anhängen zum Fachgutachten eine Sammlung von Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt.