Rechnungslegung

WP-Positionspapier „Quality of Corporate Reporting“

Die Europäische Kommission hat am 12. November 2021 eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Qualität und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung initiiert. Das Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) haben gemeinsam eine Fragenbeantwortung sowie eine Stellungnahme zu dieser Konsultation erarbeitet. iwp und KSW unterstützen den Ansatz, die drei Säulen der Unternehmensberichterstattung (“Ökosystem der Unternehmensberichterstattung”) zu stärken, und begrüßen den ganzheitlichen Ansatz, der klare Anforderungen an die Unternehmensführung, eine qualitativ hochwertige Prüfung der Unternehmensberichterstattung und eine kohärente Regulierung, einschließlich der Aufsicht, umfasst.

iwp-Stellungnahme zur EU-Konsultation „Quality of Corporate Reporting“

Die Europäische Kommission hat am 12. November 2021 eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Qualität und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung initiiert. Das Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) haben gemeinsam eine Fragenbeantwortung sowie eine Stellungnahme zu dieser Konsultation erarbeitet. iwp und KSW unterstützen den Ansatz, die drei Säulen der Unternehmensberichterstattung (“Ökosystem der Unternehmensberichterstattung”) zu stärken, und begrüßen den ganzheitlichen Ansatz, der klare Anforderungen an die Unternehmensführung, eine qualitativ hochwertige Prüfung der Unternehmensberichterstattung und eine kohärente Regulierung, einschließlich der Aufsicht, umfasst.

Unternehmensberichterstattung „Quo Vadis?“ | Do., 13. Juni 2019 17:30 h

Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer laden Sie im Rahmen der Veranstaltungsreihe

„AUFSICHTSRAT UND ABSCHLUSSPRÜFER – GEMEINSAM FÜR EINE GUTE CORPORATE GOVERNANCE“

Rechnungslegung

Fachgutachten | Richtlinien | Stellungnahmen


Rechnungslegung

Stellungnahme: KFS/RL1, 11|2015

Stellungnahme zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 201 Abs. 2 Z 1 UGB) und zur Berichterstattung bei Änderungen der Bewertungsmethoden (§ 237 Abs. 1 Z 1 i.V.m. § 201 Abs. 3 UGB) (26. November 2015)

Stellungnahme: KFS/RL5

Stellungnahme zum Vermerk der Mitzugehörigkeit gem. § 225 Abs. 2 UGB und § 223 Abs. 5 UGB beim Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(26. November 2015)

Diese Stellungnahme ersetzt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, die Richtlinie IWP/RL 5.

Stellungnahme: KFS/RL 10, 11|2015

Stellungnahme zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach dem UGB
(8. Juli 1994; zuletzt überarbeitet im November 2015)

Stellungnahme: KFS/RL11

Stellungnahme zur Behandlung offener Rücklagen im Jahresabschluss
(18. Juli 2001; zuletzt überarbeitet im März 2016)

Stellungnahme: KFS/RL 13

Stellungnahme zur Bilanzierung von Genußrechten und von Hybridkapital
(23. Juli 1997; zuletzt überarbeitet im Juni 2016)

Fachgutachten:  KFS/RL 19

Rechnungslegung der Vereine (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 19. April 2021 als Neufassung der Stellungnahme KFS/RL19).

Das neue Fachgutachten befasst sich mit den Bestimmungen der §§ 21 und 22 Vereinsgesetz 2002 (VerG) und behandelt davon abgeleitet Anforderungen und Besonderheiten bei der Rechnungslegung von Vereinen.

Es enthält Ausführungen insbesondere zu folgenden Themen:

>  Zu definierende Begriffe

Gewöhnliche Einnahmen und Ausgaben
Mitgliedsbeiträge
(Öffentliche) Subventionen
Spenden und sonstige Zuwendungen
Verbindlichkeiten

> Einfache Rechnungslegung nach § 21 VerG (Kleiner Verein)

>Qualifizierte Rechnungslegung nach § 22 VerG

Mittelgroßer Verein
Großer Verein
Gliederungsschemata für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
Darstellung des Eigenkapitals

> Rechnungslegungsübergang bei Überschreiten/Unterschreiten der Schwellenwerte

Übergang von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf eine qualifizierte Rechnungslegung
Übergang von der Rechnungslegung nach dem UGB auf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Stellungnahme: KFS/RL 21, 03|2008

Stellungnahme zur Behandlung von nicht-rückzahlbaren Investitonszuschüssen bei der Ermittlung der Eigenmittelquote gemäß § 23 URG und der fiktiven Schuldentilgungsdauer gemäß § 24 URG
(10. März 2008)

Stellungnahme: KFS/RL 24, 11/2015

Stellungnahme zur Behandlung von Patronatserklärungen im Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung
(10. Dezember 2008; redaktionell überarbeitet im November 2015)

Fachgutachten: KFS/RL 25

Fachgutachten zur Rechnungslegung bei Umgründungen
(3. Dezember 2012; zuletzt überarbeitet im März 2020)

Fachgutachten: KFS/RL 26, 06/2020

Fachgutachten über Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen
(10. Oktober 2012, zuletzt redaktionell überarbeitet im zuletzt überarbeitet im Juni 2020)

Anlage 1: Auftragsbestätigung für einen Erstellungsauftrag (deutsch/englisch)
Anlage 2: Vollständigkeitserklärung (deutsch/englisch)
Anlage 3: Bericht über einen Auftrag zur Erstellung des Abschlusses (deutsch/englisch)

Fachgutachten: KFS/RL 28

Fachgutachten zur Unternehmensfortführung gemäß § 201 Abs. 2 Z 2 UGB
(19. September 2017, überarbeitet im Juni 2018)

Fachgutachten: KFS/RL 29

Rechnungslegung nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
(8. Juni 2020 )

Fachgutachten. Richtlinien. Stellungnahmen

Fachgutachten | Richtlinien | Stellungnahmen

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Berufsberechtigte haben bei der Durchführung von Aufträgen alle relevanten fachlichen Regelungen zu beachten (vgl.  § 2 Abs 1 WT-AARL 2017-KSW hinsichtlich der Fachgutachten, Richtlinien und Stellungnahmen von KSW und IWP).

Die Auftragsarten unterscheiden sich nach Zusicherungsleistungen, vereinbarte Untersuchungshandlungen, Erstellungsleistungen (zB Jahresabschlüsse), sonstige Tätigkeiten (zB Gutachten).