Bilanzrechtssymposium 2024 Do., 21. und Fr. 22.11.2024
„Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Steuern im Wandel?“
Rechnungslegung
„Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Steuern im Wandel?“
Die Europäische Kommission hat am 12. November 2021 eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Qualität und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung initiiert. Das Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) haben gemeinsam eine Fragenbeantwortung sowie eine Stellungnahme zu dieser Konsultation erarbeitet. iwp und KSW unterstützen den Ansatz, die drei Säulen der Unternehmensberichterstattung (“Ökosystem der Unternehmensberichterstattung”) zu stärken, und begrüßen den ganzheitlichen Ansatz, der klare Anforderungen an die Unternehmensführung, eine qualitativ hochwertige Prüfung der Unternehmensberichterstattung und eine kohärente Regulierung, einschließlich der Aufsicht, umfasst.
Die Europäische Kommission hat am 12. November 2021 eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Qualität und der Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung initiiert. Das Institut österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) haben gemeinsam eine Fragenbeantwortung sowie eine Stellungnahme zu dieser Konsultation erarbeitet. iwp und KSW unterstützen den Ansatz, die drei Säulen der Unternehmensberichterstattung (“Ökosystem der Unternehmensberichterstattung”) zu stärken, und begrüßen den ganzheitlichen Ansatz, der klare Anforderungen an die Unternehmensführung, eine qualitativ hochwertige Prüfung der Unternehmensberichterstattung und eine kohärente Regulierung, einschließlich der Aufsicht, umfasst.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer laden Sie im Rahmen der Veranstaltungsreihe
„AUFSICHTSRAT UND ABSCHLUSSPRÜFER – GEMEINSAM FÜR EINE GUTE CORPORATE GOVERNANCE“
KFS/RL 1 | Grundsatz der Bewertungsstetigkeit und Berichterstattung bei der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Stellungnahme: KFS/RL1, 11|2015
Stellungnahme zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 201 Abs. 2 Z 1 UGB) und zur Berichterstattung bei Änderungen der Bewertungsmethoden (§ 237 Abs. 1 Z 1 i.V.m. § 201 Abs. 3 UGB) (26. November 2015)
KFS/RL 5 | Vermerk der Mitzugehörigkeit gem. § 225 Abs. 2 HGB und § 223 Abs. 5 HGB beim Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Stellungnahme zum Vermerk der Mitzugehörigkeit gem. § 225 Abs. 2 UGB und § 223 Abs. 5 UGB beim Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(26. November 2015)
Diese Stellungnahme ersetzt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, die Richtlinie IWP/RL 5.
KFS/RL 10 | Einheitliche Bewertung im Konzernabschluss
Stellungnahme: KFS/RL 10, 11|2015
Stellungnahme zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach dem UGB
(8. Juli 1994; zuletzt überarbeitet im November 2015)
KFS/RL 11 | Behandlung offener Rücklagen im Jahresabschluss
Stellungnahme zur Behandlung offener Rücklagen im Jahresabschluss
(18. Juli 2001; zuletzt überarbeitet im März 2016)
KFS/RL 13 | Bilanzierung von Genußrechten
Stellungnahme zur Bilanzierung von Genußrechten und von Hybridkapital
(23. Juli 1997; zuletzt überarbeitet im Juni 2016)
KFS/RL 19 | Verschiedene Fragen zur Rechnungslegung der Vereine
Rechnungslegung der Vereine (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 19. April 2021 als Neufassung der Stellungnahme KFS/RL19).
Das neue Fachgutachten befasst sich mit den Bestimmungen der §§ 21 und 22 Vereinsgesetz 2002 (VerG) und behandelt davon abgeleitet Anforderungen und Besonderheiten bei der Rechnungslegung von Vereinen.
Es enthält Ausführungen insbesondere zu folgenden Themen:
> Zu definierende Begriffe
−Gewöhnliche Einnahmen und Ausgaben
−Mitgliedsbeiträge
−(Öffentliche) Subventionen
−Spenden und sonstige Zuwendungen
−Verbindlichkeiten
> Einfache Rechnungslegung nach § 21 VerG (Kleiner Verein)
>Qualifizierte Rechnungslegung nach § 22 VerG
−Mittelgroßer Verein
−Großer Verein
−Gliederungsschemata für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
−Darstellung des Eigenkapitals
> Rechnungslegungsübergang bei Überschreiten/Unterschreiten der Schwellenwerte
−Übergang von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf eine qualifizierte Rechnungslegung
−Übergang von der Rechnungslegung nach dem UGB auf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
KFS/RL 21 | Behandlung von nicht-rückzahlbaren Investitonszuschüssen bei der Ermittlung der Eigenmittelquote gemäß § 23 URG und der fiktiven Schuldentilgungsdauer gemäß § 24 URG
Stellungnahme: KFS/RL 21, 03|2008
Stellungnahme zur Behandlung von nicht-rückzahlbaren Investitonszuschüssen bei der Ermittlung der Eigenmittelquote gemäß § 23 URG und der fiktiven Schuldentilgungsdauer gemäß § 24 URG
(10. März 2008)
KFS/RL 24 | Behandlung von Patronatserklärungen im Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung
Stellungnahme: KFS/RL 24, 11/2015
Stellungnahme zur Behandlung von Patronatserklärungen im Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung
(10. Dezember 2008; redaktionell überarbeitet im November 2015)
KFS/RL 25 | Einzelfragen der Rechnungslegung bei Umgründungen
Fachgutachten zur Rechnungslegung bei Umgründungen
(3. Dezember 2012; zuletzt überarbeitet im März 2020)
KFS/RL 26 | Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen
Fachgutachten: KFS/RL 26, 06/2020
Fachgutachten über Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen
(10. Oktober 2012, zuletzt redaktionell überarbeitet im zuletzt überarbeitet im Juni 2020)
Anlage 1: Auftragsbestätigung für einen Erstellungsauftrag (deutsch/englisch)
Anlage 2: Vollständigkeitserklärung (deutsch/englisch)
Anlage 3: Bericht über einen Auftrag zur Erstellung des Abschlusses (deutsch/englisch)
KFS/RL 28 | Unternehmensfortführung
Fachgutachten zur Unternehmensfortführung gemäß § 201 Abs. 2 Z 2 UGB
(19. September 2017, überarbeitet im Juni 2018)
KFS/RL 29 | Rechnungslegung nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
Fachgutachten: KFS/RL 29
Rechnungslegung nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
(8. Juni 2020 )
Leitfaden Fortbestehensprognose
Berufsberechtigte haben bei der Durchführung von Aufträgen alle relevanten fachlichen Regelungen zu beachten (vgl. § 2 Abs 1 WT-AARL 2017-KSW hinsichtlich der Fachgutachten, Richtlinien und Stellungnahmen von KSW und IWP).
Die Auftragsarten unterscheiden sich nach Zusicherungsleistungen, vereinbarte Untersuchungshandlungen, Erstellungsleistungen (zB Jahresabschlüsse), sonstige Tätigkeiten (zB Gutachten).
Geltungsbereich der Fachgutachten
Gesamtüberblick zur Zuordnung von Dienstleistungen zu fachlichen Regelungen
Beispielfälle zu den einzelnen Auftragsarten (und jeweiligen fachlichen Regelungen)
Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen
Schwarzenbergplatz 4
Haus der Industrie
1030 Wien
+43 (0) 660 2623 000
office(at)iwp.or.at
BÜROZEITEN
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
9.00 bis 14.00 Uhr
WIR SIND GERNE AB 7. JÄNNER WIEDER FÜR SIE DA!
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
OKDatenschutzerklärung×Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.