Geschützt: 36. Fachtagung | Tagungsunterlagen
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Geldwäscheprävention
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) veröffentlichte 2018 erstmals das „Handbuch für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung-Compliance für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (GWP-Compliance-Handbuch). Anlass war das im September 2017 verlautbarte WTBG 2017 und die darin enthaltenen erweiterten Regelungen zur GW/TF-Prävention und die neu geregelte Funktion der KSW als Aufsichtsbehörde betreffend die Einhaltung der Bestimmungen. In diesem Handbuch wurden die bereits davor von der KSW bereitgestellten Informationen und Checklisten zur GW/TF-Prävention in überarbeiteter Form zusammengefasst und erweitert.
2020 erfolgten Änderungen des WTBG 2017 (und der KSW-GWPRL) aufgrund der notwendigen Umsetzung 5 GW-Richtlinie und eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der 4. GW-Richtlinie.
Dadurch wurde auch eine Anpassung des GWP-Compliance-Handbuchs erforderlich, was zum Anlass genommen wurde, Erfahrungen aus der bisherigen Anwendung des Handbuchs in eine Überarbeitung einfließen zu lassen. Schließlich wurde auch die Neufassung des strafrechtlichen Geldwäscherei-Tatbestandes nach dem TeBG (BGBl I Nr 159/2021). Zudem wurde das GWP-Compliance-Handbuch um zwei
neue Module (zu Verdachtsmeldungen und zur Nachschau durch die KSW im Rahmen von Aufsichtsprüfungen) erweitert. Die Aktualisierung wurde von der AG Geldwäscheprävention des Berufsrechtsausschusses der KSW durchgeführt.
Der Aufbau des GWP-Compliance-Handbuchs blieb unverändert, die Module (nunmehr 10) stehen weiterhin einzeln als PDF zur Verfügung, Checklisten und Vorlagen zur Anwendung in der Kanzlei im Word- Format:
Download für iwp-Mitglieder: KSW Handbuch Geldwäscheprävention 2021
Das GWP-Compliance-Handbuch stellt eine Unterstützung für die Erfüllung der berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von GW/TF darf. Die darin enthaltenen Muster und Vorlagen sollen zu einer möglichst effizienten Erfüllung der Verpflichtungen beitragen, deren Verwendung ist aber rechtlich nicht verpflichtend. Beachten Sie aber dabei, daß die Anwendung und Einhaltung der Verpflichtungen ansonsten anderweitig (zumindest gleichwertig) zu dokumentieren und nachweislich zu halten ist. Eine individuelle Anpassung der Vorlagen auf Ihren Kanzleiablauf ist natürlich möglich.
Die Änderungen zum alten GWP-Compliance-Handbuch finden Sie in Vergleichsdokumenten im Portal der KSW.
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