Banken und Versicherungen
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KFS/BA 1 Durchführung der Abschlussprüfung bei Kreditinstituten
Fachgutachten zur Durchführung von Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten , beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 12. Dezember 2022 als Fachgutachten KFS/BA 1; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt. Dieses Fachgutachten ist eine Neufassung der aufgehobenen Richtlinie IWP/BA 1.
IWP/BA 6 | Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) gemäß § 71 Abs 4 WAG 2018 bzw. gemäß § 72 Abs 4 WAG 2018
Richtlinie zur Berichterstattung über die Beachtung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) gemäß § 71 Abs 4 WAG 2018 bzw. gemäß § 72 Abs 4 WAG 2018 (14. Oktober 2008; zuletzt geändert im Juni 2023)
IWP/BA 8 |Toleranzgrenzen zu der Fehlerberichtigung durch die Depotbank (§ 23 InvFG) bei der Errechnung des Anteilswertes eines Investmentfonds (§ 7 InvFG) oder durch Verletzung von Anlagegrenzen (§ 20 ff InvFG)
Richtlinie: IWP/BA 8 | Jänner 2016
Richtlinie über Toleranzgrenzen zu der Fehlerberichtigung durch die Depotbank bei der Errechnung des Anteilswertes eines Investmentfonds
(4. September 2007; zuletzt redaktionell überarbeitet im Dezember 2015)
KFS/BA 9 | Prüfung der Beachtung von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften gemäß § 63 Abs. 4 ff. BWG und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht
Fachgutachten zur Prüfung der Beachtung von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften gemäß § 63 Abs. 4 ff. BWG und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht (beschlossen am 25. November 2014 als Neufassung des Fachgutachtens KFS/BA 9; zuletzt überarbeitet im November 2019)
Anhang 1: Beschreibung des Referenzmodells (Soll-Objekts) zu § 63 Abs. 4 zweiter Satz BWG (25. November 2014; zuletzt überarbeitet im November 2015)
Anhang 2: Berichterstattung über die Prüfungshandlungen in Teil II der Anlage zum Prüfungsbericht (25. November 2014; zuletzt überarbeitet im Juni 2018)
Anhang 3: Berichterstattung über die Prüfungshandlungen in Teil II der Anlage zum Prüfungsbericht für Verwaltungsgesellschaften (Kreditinstitute mit Konzession gemäß § 1 Abs. 1 Z 13 BWG)
Anhang 4: Berichterstattung über die Prüfungshandlungen in Teil II der Anlage zum Prüfungsbericht für Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien (Kreditinstitute mit Konzession gemäß § 1 Abs. 1 Z 13a BWG) (25. November 2014; zuletzt überarbeitet im Juni 2018)
Anhang 5: Berichterstattung über die Prüfungshandlungen in Teil II der Anlage zum Prüfungsbericht für Betriebliche Vorsorgekassen (Kreditinstitute mit Konzession gemäß § 1 Abs. 1 Z 21 BWG) (25. November 2014; zuletzt überarbeitet im Juni 2018)
IWP/BA 10 | Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung im Rahmen der Prüfung eines Rechenschaftsberichtes einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegeselschaft für Immobilien) über ein(en) von ihr verwaltetes(n) Sondervermögen (Immobilienfonds)
Richtlinie: IWP/BA 10 Dezember |2020 6775
Richtlinie über die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung im Rahmen der Prüfung eines Rechenschaftsberichts einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien) über ein(en) von ihr verwaltetes(n) Sondervermögen (Immobilienfonds)
(verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom Mai 2008 als IWP/BA10, zuletzt redaktionell überarbeitet im Dezember 2020)
KFS/BA 11 | Bestätigung des Bankprüfers an die Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH
Fachgutachten: KFS/BA 11 | 25. März 2009; redaktionell überarbeitet im September 2017
Fachgutachten zur Bestätigung des Bankprüfers an die Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH
(25. März 2009; redaktionell überarbeitet im September 2017)
KFS/BA11 Anhang: MeldeFB Auftrag|
Muster Durchführung zusätzlicher Prüfungshandlungen – Meldeformblatt zur Erhebung der sicherungsfähigen Einlagen (25. März 2009, überarbeitet im März 2016) (auf Prüfungen von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2016 enden, anwendbar)
KFS/BA 12 | Berichterstattung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 63 Abs. 6 in Verbindung mit § 44 Abs. 4 BWG (Zweigstellen)
Stellungnahme zur Berichterstattung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 63 Abs. 6 in Verbindung mit § 44 Abs. 4 BWG (Zweigstellen) (25. März 2009)
Anlage zu KFS/BA 12: Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses | 25. März 2009
KFS/BA 13 | Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Kreditinstituten nach § 273 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Bankwesengesetz
Fachgutachten über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Kreditinstituten nach § 273 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Bankwesengesetz. (9. Dezember 2009; von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) genehmigt)
KFS/BA 14 | Erklärung der Geschäftsleiter über die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, einschließlich einer Selbsteinschätzung („Self Assessment“) des Kreditinstituts
Empfehlung zur Erklärung der Geschäftsleiter über die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, einschließlich einer Selbsteinschätzung („Self Assessment“) des Kreditinstituts (21. Jänner 2010; zuletzt überarbeitet im Jänner 2023)
Beilage 1: Erklärung der Geschäftsleiter über die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen ( 21. Jänner 2010; zuletzt überarbeitet im Dezember 2014)
Beilage 2: Selbsteinschätzung („Self Assessment“) | 21. Jänner 2010; zuletzt überarbeitet im Jänner 2023
Diese Beilage wird als Excel-Datei zur Verfügung gestellt und ist im Mitgliederportal der KSW abrufbar
KFS/BA 15 | Prüfung der Beachtung von für Sicherungseinrichtungen wesentlichen Rechtsvorschriften gemäß § 31 Abs. 5 dritter Satz ESAEG und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht
Fachgutachten zur Prüfung der Beachtung von für Sicherungseinrichtungen wesentlichen Rechtsvorschriften gemäß § 31 Abs. 5 dritter Satz ESAEG und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht (26. November 2015)
KFS/BA 16 | Prüfung der Beachtung von für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute wesentliche Rechtsvorschriften gem § 25 Abs. 3 ZaDiG 2018 bzw. § 14 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfbericht
Fachgutachten: KFS/BA 16
des Fachsenats für Banken der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen zur Prüfung der Beachtung von für Zahlungsinstitute und E-Geld-
Institute wesentlichen Rechtsvorschriften gemäß § 25 Abs. 3 ZaDiG 2018 bzw. § 14 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht
(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Banken am 11. März 2024 als Fachgutachten KFS/BA 16)
Mit dem neuen Fachgutachten wird ein Lückenschluss in den Fachgutachten im Bereich der aufsichtlichen Prüfung von regulierten Unternehmen im Bankenumfeld geschaffen, da – ausgehend von den Vorgaben des KFS/BA 9 – nunmehr ein eigenes Fachgutachten für die regulatorische Prüfung von
Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten verfasst wurde.
Wie bei Kreditinstituten ist auch bei diesen Unternehmen eine Anlage zum Prüfungsbericht („AzP“) zu erstellen, in der zu den einzelnen Prüfmodulen von dem Prüfer/von der Prüferin dargelegt wird, welche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden und was das Ergebnis dieser Prüfung ist. Die diesbezügliche
positive/negative Zusicherung bezieht sich auf das von der Gesellschaft zur betreffenden Bestimmung eingerichtete Interne Kontrollsystem („IKS“). Das Fachgutachten stellt dar, wie die rechtlichen und prüferischen Grundlagen sind, wie diese Zusicherungen zu formulieren sind und wie über wesentliche
Wahrnehmungen berichtet wird.
Weiters werden den Berufsangehörigen in den beiden – gesondert für Zahlungsinstitut und E-Geld-Institut – Anhängen zum Fachgutachten eine Sammlung von Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt.
VERSICHERUNGEN
KFS/VU 1 | Aufsichtsrechtliche Prüfung (§ 263 VAG) und Bericht darüber („aufsichtlicher Prüfungsbericht“ gemäß § 264 Abs. 1 VAG)
Fachgutachten: KFS/VU 1 |18. März 2019
Fachgutachten über die Aufsichtsrechtliche Prüfung (§ 263 VAG) und den Bericht darüber („aufsichtlicher Prüfungsbericht“ gemäß § 264 Abs. 1 VAG)
beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 18. März 2019 in Überarbeitung des mit Beschluss vom 28. November 2016 neu gefassten KFS/VU 1)
Anlage: KFS/VU 1 | 18. März 2019
Bericht über die aufsichtsrechtliche Prüfung (Aufsichtlicher Prüfungsbericht gemäß § 264 Abs. 1 VAG)
Vollständigkeitserklärung:
Adresse
Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen
Schwarzenbergplatz 4
Haus der Industrie
1030 Wien
Kontakt
+43 (0) 660 2623 000
office(at)iwp.or.at
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