Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum 31. 12. 2019 und deren Prüfung
Das IDW hat am 4. März 2020 einen fachlichen Hinweis veröffentlicht, der sich mit den Folgen des Virus für die Rechnungslegung zum 31.12.2019 und die Prüfung dieser Abschlüsse beschäftigt. Darin weist das IDW ua darauf hin, dass die möglichen wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus bei Aufstellung eines Abschlusses zum 31.12.2019 als wertbegründend und nicht als werterhellend einzustufen sind und über dieses Ereignis nach dem Bilanzstichtag entsprechend im Anhang bzw im Lagebericht (im Risikobericht sowie im Ausblick anzugeben) zu berichten ist, und für spätere (unterjährige) Bilanzstichtage nach dem 31.12.2019 gilt diese Einschätzung nicht mehr, sodass das Ereignis auch bilanziell mit seinen Konsequenzen zu berücksichtigen ist.
Im Zuge der Abschlussprüfung empfiehlt es sich, das Ereignis mit dem Management zu erörtern, und es ergeben sich uU
zusätzliche Kommunikations-/Berichterstattungspflichten. Je nach Bedeutsamkeit des Sachverhaltes kann sich die Frage
der Unternehmensfortführung sowie der Angemessenheit der Offenlegungen in Anhang und Lagebericht stellen.
Der vollständige Text ist sowohl auf der IDW-Website als auch auf der iwp-Website zugänglich.
Helmut Kerschbaumer/Werner Gedlicka