IWP Leitfaden für die Ausschreibung von Abschlussprüfungen gem. AP-VO
Die „EU Audit Reform“ führte insbesondere für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIEs) zu umfangreichen Änderungen im Bereich der Abschlussprüfung durch die Abschlussprüfungs-Verordnung (AP-VO). Von besonderer Bedeutung sind hierzu die neuen Bestimmungen zum verpflichtenden Wechsel des Abschlussprüfers und den detaillierte Anforderungen an das Auswahlverfahren im Vorfeld der Bestellung eines neuen Abschlussprüfers.
Da das Auswahlverfahren keine routinemäßige Tätigkeit darstellt, hat das IWP nun einen Leitfaden für die Ausschreibung von Abschlussprüfungen gem. AP-VO herausgegeben, der ein Instrumentarium zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Hand-lungsempfehlungen für einen fokussierten und effizienten Auswahlprozess bereitstellt. Mit dem Leitfaden werden viele Einzelfragen beantwortet, aber auch praktische Erfahrungen mit Ausschreibungen von Abschlussprüfungen in der Vergangenheit verarbeitet, um zur Entwicklung einer neuen good practice beizutragen und die Durchführung von Ausschreibungen ua durch Arbeitshilfen zu erleichtern.
Fassung September 2021
Anlass für die Überarbeitung des Leitfadens war die Veröffentlichung „Guidelines on appointment of statutory auditors by public interest entities“ des Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) vom März 2021.
Weiters wurde das Muster 8 (Bewertungsmatrix zur Beurteilung der Prüfungsqualität) überarbeitet.