Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat heute eine überarbeitete Version des Musterprüfberichtes über die Durchführung der Qualitätssicherungsprüfungen gemäß §§ 24 ff APAG veröffentlicht.
In Kapitel 5.4 wurde der Hinweis zu Rz 86 über die Darstellung der Ergebnisse der Auftragsprüfung angepasst. Anzugeben sind nun für jeden überprüften Auftrag die Mandanten-/ Auftragsnummer. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stichprobenauswahl rückverfolgt werden kann bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anonymisierung des Portfolios. Weiters gab es in Rz 32 und 33 redaktionelle Änderungen